Vereinbarungen für Ausstellungen
Ausstellende / auftretende Künstler erklären sich einverstanden mit diesen allgemeinen Regelungen, von denen im Einzelfall einvernehmlich abgewichen werden kann:
- Termine: Mittwochs um 19:00, Ausstellungsdauer 4 Wochen, die Bilder sollten bis zum Schluss hängen
- Zutritt: Die Ausstellung ist zugänglich zu den Öffnungszeiten des Gundelfinger Rathaus-Foyers: werktags 8:00–18:00
- Musik: Für Musik-Auftritte verfügt der Kunstverein über einen eigenen Steinway-Konzertflügel im Rathaus-Foyer
- Werbung
- Plakate und Handzettel werden vom Kunstverein in Zusammenarbeit mit den ausstellenden Künstler erstellt, die Druckkosten (innerhalb üblicher Stückzahlen) trägt der Kunstverein
- Übliche Stückzahlen: 7× DIN-A3, 15× DIN-A4, 20× DIN-A6
- Der Kunstverein stellt die Ausstellungsinformationen on-line, bringt Plakate in Gundelfingen an und informiert das Gundelfinger Mitteilungsblatt und die Badische Zeitung (in Tipps und Termine).
- Rechtliches
- Reise-, Aufenthalts-, Transportkosten und Transportversicherung werden nicht übernommen
- Bei Verkauf der Bilder erhält der Kunstverein Gundelfingen 15% Provision
- Für aufbaubedingte Schäden an Wänden und Einrichtungen haften die Künstler
- Die Plakate/Inhalte können dauerhaft vom Kunstverein Gundelfingen weiterverwendet werden.
- Aufbau
- Der Aufbau erfolgt i.A. am Tag vor der Vernissage. Aufbau und Hängung der Exponate erfolgen in Abstimmung mit dem Kunstverein Gundelfingen.
- Es sind 7 Stellwände vorhanden; alle sind 120 cm hoch, Breite: 4 × 180 cm und 3 × 90 cm. Zusätzlich möglich: 3× Wandhängung, je 110, 90, und 70 cm breit. In die Stellwände dürfen weder Reißzwecken noch Nägel eingeschlagen werden.
- Die Arbeiten sollten in der Regel gerahmt sein und müssen mit geeigneter Hängevorrichtung ausgestattet sein. Wir haben Nylonfäden für die Stellwände mit höhenverstellbaren Haken. (Tipp: in die Nylonfäden unten einen lockeren Knoten; wenn dann mal die Klemmung rutscht, fällt das Bild nicht bis auf den Boden…)
- Vernissage
- Üblicher Ablauf
- Begrüßung durch die Vorsitzende · Musik
- Grußwort Bürgermeister · Musik
- Künstlerrede oder Künstlerinterview · Musik · Eröffnung
- Getränke / Speisen
- Getränke (Wasser, Wein) werden großzügigerweise oft von der Gemeinde gestiftet
- Für weiteres (z.B. Snacks/Fingerfood) können die Künstler sorgen
- Üblicher Ablauf