Ausstellende / auftretende Künstler erklären sich einverstanden mit diesen allgemeinen Regelungen, von denen im Einzelfall einvernehmlich abgewichen werden kann:

  • Termine: Mittwochs um 19:00, Ausstellungsdauer 4 Wochen, die Bilder sollten bis zum Schluss hängen
  • Zutritt: Die Ausstellung ist zugänglich zu den Öffnungszeiten des Gundelfinger Rathaus-Foyers: werktags 8:00–18:00
  • Musik: Für Musik-Auftritte verfügt der Kunstverein über einen eigenen Steinway-Konzertflügel im Rathaus-Foyer
  • Werbung
    • Plakate und Handzettel werden vom Kunstverein in Zusammenarbeit mit den ausstellenden Künstler erstellt, die Druckkosten (innerhalb üblicher Stückzahlen) trägt der Kunstverein
    • Übliche Stückzahlen:   7× DIN-A3, 15× DIN-A4, 20× DIN-A6
    • Der Kunstverein stellt die Ausstellungsinformationen on-line, bringt Plakate in Gundelfingen an und informiert das Gundelfinger Mitteilungsblatt und die Badische Zeitung (in Tipps und Termine).
  • Rechtliches
    • Reise-, Aufenthalts-, Transportkosten und Transportversicherung werden nicht übernommen
    • Bei Verkauf der Bilder erhält der Kunstverein Gundelfingen 15% Provision
    • Für aufbaubedingte Schäden an Wänden und Einrichtungen haften die Künstler
    • Die Plakate/Inhalte können dauerhaft vom Kunstverein Gundelfingen weiterverwendet werden.
  • Aufbau
    • Der Aufbau erfolgt i.A. am Tag vor der Vernissage. Aufbau und Hängung der Exponate erfolgen in Abstimmung mit dem Kunstverein Gundelfingen.
    • Es sind 7 Stellwände vorhanden; alle sind 120 cm hoch, Breite: 4 × 180 cm und 3 × 90 cm. Zusätzlich möglich: 3× Wandhängung, je 110, 90, und 70 cm breit. In die Stellwände dürfen weder Reißzwecken noch Nägel eingeschlagen werden.
    • Die Arbeiten sollten in der Regel gerahmt sein und müssen mit geeigneter Hängevorrichtung ausgestattet sein. Wir haben Nylonfäden für die Stellwände mit höhenverstellbaren Haken. (Tipp: in die Nylonfäden unten einen lockeren Knoten; wenn dann mal die Klemmung rutscht, fällt das Bild nicht bis auf den Boden…)
  • Vernissage
    • Üblicher Ablauf
      • Begrüßung durch die Vorsitzende · Musik
      • Grußwort Bürgermeister · Musik
      • Künstlerrede oder Künstlerinterview · Musik · Eröffnung
    • Getränke / Speisen
      • Getränke (Wasser, Wein) werden großzügigerweise oft von der Gemeinde gestiftet
      • Für weiteres (z.B. Snacks/Fingerfood) können die Künstler sorgen